«Wir wollen eine lebendige Stadt», sagt das Bürger-Komitee «Lebendiges Olten». Dazu gehöre eine Mobilitätspolitik, welche auf die Verkehrs- und Transportbedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Gewerbes ausgerichtet sei. Das Stimmvolk entscheidet am 10. Februar.

Das Komitee «Lebendiges Olten», Gegner des Parkierungsreglements, macht mobil gegen das Parkierungsreglement. Kürzlich wurden auch an einer Medienkonferenz die Argumente präsentiert. Vorher wurden in nur zwei Wochen über 800 Unterschriften gegen dieses Parkierungsreglement gesammelt. Das Motto: Kein Parkplatz-Abbau, keine Bevormundung und keine Gebühren-Pflicht. Am 10. Februar können die Oltnerinnen und Oltner dem Stadtrat und der Stadtverwaltung zeigen, welche Verkehrspolitik sie künftig für ihre Stadt wollen.
«Das ist eine falsche Annahme»
In der Abstimmungszeitung werde bei einem Rechenbeispiel unterstellt, dass ein Verkaufsgeschäft mit dem neuen Parkierungsreglement mehr Parkplätze bekommen würde als nach bisheriger Rechtslage. «Das ist eine falsche Annahme», sagt das Komitee. Das neue Parkierungsreglement führe in der Regel zu einem Parkplatz-Abbau. Nach der bisher geltenden städtischen Richtlinie werde lediglich die Anzahl der minimal zu erstellenden Abstellplätze ermittelt, so dass im Rahmen geltender Normen für die Berechnung von Parkplatzzahlen auch mehr Parkplätze zulässig seien.

Noch mehr leere Lokale?
Die Komitee-Mitglieder Roger Lang, Urs Nussbaum, Monique Rudolf von Rohr und Philippe Ruf sind der Meinung, dass das neue Reglement das Einkaufen und Ausgehen in Olten unattraktiver machen würde. Es zwinge die Parkplatzanbieter, neu ab der ersten Minute eine Gebühr zu verlangen. Das wolle man nicht, sagt Daniel Probst, Komitee-Sekretär, FDP-Gemeinderat und Direktor der Solothurner Handelskammer: «Ein Imbiss in der Altstadt, ein Besuch der Apotheke oder ein spontaner Einkauf auf dem Nachhauseweg müssen ohne neue Gebühren möglich bleiben. Sonst verliert der Detailhandel weiter. Und es werden noch mehr Ladenlokale in Olten leerstehen.» Urs Nussbaum, Unternehmer und Präsident des Industrie- und Handelsvereins Olten und Umgebung: «Auch im Sälipark wäre die erste Stunde nicht mehr gratis, und die öffentlichen Parkplätzen vor der Stadthalle müssten neu bewirtschaftet werden.»
Dynamische Entwicklung erfordert mehr Mobilität
Das Komitee ist sich einig: «Die dynamische Entwicklung von Olten erfordert auch mehr Mobilität – bei öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie bei individuellen. Der Mobilitätsplan und das Parkierungsreglement nimmt keine Rücksicht auf die wachsenden Verkehrs- und Transportbedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Gewerbes.» Vielmehr wollen die Behörden die individuelle Mobilität einseitig belasten, sagt Monique Rudolf von Rohr, Präsidentin FDP. Die Bevölkerung werde zur Kasse gebeten. Wohnen, Arbeiten und Leben werde so in Olten noch teurer.
Ein klares Nein in Winterthur
Aufseiten der Gegner steht auch Thomas Schaumberg. Als Geschäftsführer von Espace Mobilité, der Interessengemeinschaft der Detailhändler wie Coop oder Migros. «Bei einer ähnlichen Abstimmung in Winterthur vor drei Jahren wurde eine Parkierungsverordnung abgelehnt – mit 60-Prozent-Nein-Stimmen», sagt Schaumberg. Auch in diesem Fall unterstützte der Branchenverband die Gegner. Gemäss Schaumberg würden weniger Parkplätze nicht weniger Verkehr herbeiführen. Auch würde eine Gebührenpflicht bei Einkaufszentren ab der ersten Minute kaum Umsteigeeffekte zu den öffentlichen Verkehrsmitteln fördern. «Im Gegenteil, es würde zu Fahrtenverlagerungen zum Beispiel in den Gäupark geben. Dort bezahlt man keine Gebühren», sagt Schaumberg.
Schlussfolgerung des Komitees
Die Schlussfolgerungen des Komitees «Lebendiges Olten»: Gefragt seien lösungsorientierte Ansätze in der Verkehrspolitik, welche verhaltensökonomische Erkenntnisse miteinbeziehen, statt unwirksame oder gar kontraproduktive Verbote und Restriktionen. Die Anzahl von Parkplätzen sei am tatsächlichen Bedürfnis der Bevölkerung auszurichten. Die Einführung der obligatorischen Parkplatzbewirtschaftung müsse abgelehnt werden. Für bestehende Anlagen müsse es auch bei wesentlichen baulichen Änderungen eine Bestandesgarantie für die Anzahl der Parkplätze geben.
Fredi Köbeli